Eigener Hersteller
Lieferung +- 4 Arbeitstagen
2 Jahre Herstellergarantie
+30.000 Fahrplatten auf Lager

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen:

  1. Alle Bestellungen und Verkäufe unterliegen unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen. Abweichungen sind nur schriftlich gültig.

  2. Unsere Angebote sind unverbindlich und nur dann bindend, wenn sie von unserem Unternehmen schriftlich bestätigt wurden.

  3. Die Annahme von Bestellungen ist nur endgültig, vorbehaltlich der Zustimmung und Lieferung durch unsere Lieferanten.

  4. Streiks, Aussperrungen, Produktions- oder Transportverzögerungen usw. berechtigen uns, die Bestellung oder den Restbestand zu stornieren.

  5. Unsere Lieferfristen sind nur annähernd angegeben und können nicht als Grundlage für Schadenersatzforderungen oder Stornierungen dienen.

  6. Die Ware gilt zum Zeitpunkt der Lieferung als angenommen. Der Kunde nimmt die Ware direkt vom LKW in Empfang und sorgt für einen reibungslosen Zugang zu seinen Räumlichkeiten.

  7. Wir behalten uns das Recht vor, die Ware erst nach Eingang der bei der Auftragsbestätigung oder Bestellung vereinbarten Anzahlung zu liefern.

  8. Der Kunde erklärt, die technischen Merkmale, Möglichkeiten und Einschränkungen der vertragsgegenständlichen Waren zu kennen und zu akzeptieren.

  9. Im Falle eines Materialfehlers oder Herstellungsfehlers beschränkt sich unsere Haftung nach unserer Wahl auf die Reparatur oder den Austausch des mangelhaften Materials. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden an Personen oder Sachen ist ausgeschlossen.

  10. Die Waren reisen auf Gefahr des Empfängers, auch wenn sie frei Haus geliefert wurden.

  11. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden.

  12. Unsere Rechnungen sind ohne Skonto sofort an unserem Geschäftssitz zahlbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  13. Bei Nichtzahlung einer Rechnung sind ab dem Rechnungsdatum von Rechts wegen und ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 2,50 % pro Monat fällig. Bei Zahlungsverzug werden alle offenen Beträge sofort fällig, auch wenn zuvor Zahlungsaufschub gewährt wurde. Bei Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, einen Wechsel auf den Schuldner zu ziehen, ohne dass dies als Novation oder Abweichung von unseren allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, bei Nichtzahlung den Rest der Bestellung als von Rechts wegen storniert zu betrachten.

  14. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung einer Schuld zum Fälligkeitsdatum ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des Hauptbetrags mit einem Mindestbetrag von 500 € pro Rechnung fällig.

  15. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum. Der Kunde darf die Waren weder ganz noch teilweise übertragen oder belasten, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wurde. Bei Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, unsere Waren zurückzuholen.

  16. Der Verkauf von rollendem Material und Fahrzeugen erfolgt im Zustand, in dem sich die Ware befindet, und ist dem Käufer bekannt. Es wird keine Garantie gewährt.

  17. Beim Verkauf von Drucksachen und Unterlagen für kommerzielle Zwecke bleiben das Konzept, die Idee, das elektronische Bildmaterial, die Ausführung und die Druckfilme jederzeit Eigentum von Indupack bvba. Eine Bearbeitung bestehender Materialien wird gemäß den SOFAM-Normen mit Reproduktionsgebühren sanktioniert. Der Nutzer dieser Materialien muss jederzeit eine schriftliche Genehmigung von Indupack bvba vorlegen können. Ohne diese Genehmigung behalten wir uns das Recht vor, diese Werke unter unserer Aufsicht vernichten zu lassen.

  18. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich belgischem Recht. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte in Hasselt zuständig.

  19. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen haben Vorrang bei anderslautenden oder widersprüchlichen Angaben in Kundendokumenten.

  20. Nur die in unseren Angeboten genannten Merkmale und Beschreibungen der Waren gelten als verbindlich. Alle weiteren Informationen in Katalogen, Mustern, Fotos, Skizzen, Plänen und anderen Dokumenten dienen lediglich der Information. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Produkte jederzeit zu ändern, ohne hierfür haftbar gemacht zu werden.

  21. Unsere Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Kosten. Sie können angepasst werden, falls sich diese Faktoren während der Ausführung des Auftrags ändern.

  22. Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung über.

  23. Angaben zu Restwerten im Zusammenhang mit dem Recycling sind rein informativ und basieren auf den geltenden Rohstoffpreisen, bei Anlieferung durch den Kunden an unsere Recyclingpartner zum Zeitpunkt der Rücknahme.

  24. Werkzeuge, Ausrüstungen, Formen oder technische Daten, auch wenn sie berechnet wurden, gehen nicht in das Eigentum des Kunden über. Sie verbleiben in unserem Unternehmen und werden dort gewartet. Falls sie drei Jahre lang ungenutzt bleiben, können wir frei darüber verfügen.

  25. Kundenschutz wird für einen Zeitraum von 60 Tagen schriftlich gewährt und ist nur gültig, wenn ausschließlich Produkte von Indupack bvba angeboten werden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, auch ohne schriftliche Zustimmung Dritter, direkte kommerzielle Aktivitäten durchzuführen.